Ja als ehrlicher Käufer von Filmen, Musik und Spielen hat man es nicht leicht.
Während Raubkopierer es vergleichsweise einfach haben immer an die neuesten Filme, Spiele und Alben zu kommen, kann das für die Menschen die dafür Ihr hart verdientes Geld ausgeben schon einmal zum Spießrutenlauf werden.
Bei Spielen ärgert man sich oft mit unausgegorenen Kopierschutzmechanismen rum die teilweise eine Onlineaktivierung fordern. Schlägt die fehl (z.B. weil die Server des Anbieters überlastet sind) dann kann man das neue Game, für das man sicher 40-50€ ausgegeben hat halt nicht zocken. So ein pech, aber eine Kompensation dafür gibt es von den Herstellern im seltensten fall. Raubkopierer sind davon mal wieder nicht betroffen.
Das man bei Spielen den Kopierschutz auch kreativer umsetzen kann ohne dem ehrlichen Kunden zu schaden kann man am Beispiel von Spielen wie Serious Sam 3: BFE oder Game Dev Tycoon sehen. Leider haben das die großen Studios noch nicht verstanden.
Die Musikbranche hat in den letzten Jahren dazugelernt, was Sie unter anderem Apple zu verdanken hat. Dienste wie iTunes (kaufen), Spotify (Flatrate, mieten) etc. zeigen das es auch ohne DRM geht. Man kann eben auch Wasserzeichen einsetzen, die den Kunden nicht stören, es aber theoretisch ermöglichen die Quelle der gekauften Musik zurückzuverfolgen. Natürlich gibt es dazu immer noch die Möglichkeit sich ganz klassisch ein Album im Laden zu kaufen.
Und wie sieht es jetzt bei Filmen aus? Auch hier hat man die Möglichkeit Filme zu leihen (iTunes, Lovefilm, Watchever) oder zu kaufen (iTunes und z.B. Acetrax). Wenn ich einen Film leihe bzw. eine Flatrate wie von Lovefilm oder Watchever abschließe ist der Fall klar. Ist die Leihfrist vorbei bzw. zahle ich meinen Monatsbeitrag nicht gibt es auch keine Filme oder Serien mehr. Wie ist das aber bei gekauften Filmen. Im Endeffekt habe ich mir doch das recht erworben mir diese Filme so oft anzuschauen wie ich möchte. Da wird es jetzt in Sachen DRM schwierig. Was passiert wenn ein Anbieter wie Acetrax seine Pforten schließt und seine DRM Server abschaltet.
Genau das passiert zur Zeit bei Acetrax. Habe ich dann keine Vorkehrungen getroffen (wie z.B. den Film gedownloaded und aktiviert) dann ist mein Film weg, bzw. ich kann Ihn einfach nicht mehr abspielen. Acetrax hat das Prozedere sehr schön in seiner FAQ beschrieben. Blöd nur wenn man die Frist von einem Monat, ich halte das für sehr knapp, verpasst. Ausserdem funktioniert das nur für Dateien in SD Auflösung (für gekauften HD Content etc. bekommt man eine Erstattung), und die Datei lässt sich anschließend nur auf dem Gerät abspielen auf dem Sie aktiviert wurde (kein Mac OS nur Windows PC’s). Sie ist also an die Hardware gebunden. Installiert man Windows neu dann kann man die Lizenzdaten sichern, wie hier beschrieben. Kritisch wird es jedoch wenn man gezwungen ist an der Hardware des Rechners etwas zu verändern. Dabei kann die Lizenz erlöschen und ohne Lizenzserver des Inhalteanbieters kann man die Lizenz auch nicht erneuern. Man steht also da mit einer Mediendatei für die man bezahlt hat und die man nicht abspielen kann.
Dieses Szenario kann man bei jeden Anbieter passieren der auf DRM Systeme setzt und bei Aufgabe des Geschäfts seinen Kunden keine DRM freie Version der gekauften Mediendateien bereit stellt. Man muss dazu auch sagen das dieses vorgehen nicht im ermessen des Inhalteanbieters liegt, da diese sich an Ihre Verträge mit den Hollywood Studios halten müssen, welche solche Maßnahmen verlangen.
Leider sind solche Vorfälle meiner Meinung nach ein Grund dafür warum die digitale Vermarktung von Filmen nicht in schwung kommen kann. Der ehrliche Käufer wird gegängelt wo es nur geht. Und die Preisstruktur tut Ihr übriges. Sehen wir uns das nur mal am Beispiel des Films Iron Man an. Die HD Version kostet bei iTunes gemietet 3,99€ und gekauft 9,99€, bei Amazon kostet die Bluray 7,97€ bzw. das Double Feature mit beiden Iron Man Filmen 9,99€. Bei der SD Version sieht es noch besser für Amazon etc. aus. Während ich mir diese bei Amazon für 5,99€ kaufen kann, soll ich dafür bei iTunes 7,99€ auf die virtuelle Ladentheke legen.
Da fragt man sich doch nach dem Sinn Filme online in digitaler Form zu kaufen. Der einzige Vorteil für mich besteht darin das ich nicht raus muss um zu Saturn oder sonst wo hinzugehen oder auf eine Lieferung von Amazon warten muss. Ich kann nach einer kurzen Wartezeit direkt mit dem Filme gucken loslegen. Auf der anderen Seite habe ich einen Film der mir nicht wirklich gehört (DRM Server weg = Filme weg), einen Preis der mit der physischen Kopie nicht mithalten kann und verglichen mit der Bluray eine schlechtere Bildqualität (iTunes HD = 720p / Bluray = 1080p).
Ausserdem kann man eine DVD / Bluray ohne Probleme zum Filmabend der Freunde mitnehmen ohne Angst haben zu müssen das einem der Kopierschutz einen Strich durch die Rechnung macht.
Sorry Hollywood, aber so wird das mit der digitalen Vermarktung von Inhalten nichts. Überlegt euch mal lieber eine vernünftige Preisstruktur und verzichtet darauf euren Kunden Steine in den Weg zu legen anstatt Ihnen den roten Teppich auszubreiten.
Es ist wie zu den Anfangszeiten der DVD, während der ehrliche Käufer sich noch Anti- Raubkopierer Werbespots ansehen musste, die man nicht überspringen konnte, und die alle DVD Käufer unter Generalverdacht stellten. Da hatte der fiese Raubkopierer schon 10min vom Film gesehen.
(iTunes und Amazon sind hier nur exemplarisch als Beispiele genutzt worden. Es gibt natürlich auch andere Angebote und die Preise könne sich jederzeit ändern. Auch bin ich mir darüber im klaren das Apple bei den Preisen im iTunes Store einen gewissen Prozentsatz mitverdient und auch deshalb eine gewisse Diskrepanz zwischen den Preisen für die physische und digitale Vermarktung besteht)
Wasserzeichen sind genau so Banane. Der, der gekauft hat, hat das Nachsehen, wenn seine Inhalte leaken. Der Downloader nicht.
BluRays sind auch kopiergeschützt. Ich frage mich aber, ob ich einen Anbieter, der seine DRM-Server abschaltet nicht auf Schadensersatz verklagen kann.
Verklagen wohl kaum, da werden sich die Anbieter schon in Ihren AGB’s abgesichert haben.
Man kann aber sicher eine Rückerstattung verlangen.
Bei den Wasserzeichen hast du natürlich Recht, aber Sie sind immer noch wesentlich angenehmer als ein DRM. Das ändert jedoch auch nichts daran das über solche Maßnahmen vorallem der ehrliche Kunde pauschal zum Verbrecher abgestempelt wird.