Snowden droht keine Todesstrafe oder Folter. Alles Definitionssache!

Die USA wollen Edward Snowden, das ist nicht neu und da man mit Drohungen vielleicht Südamerikanische Staaten Einschüchtern kann funktioniert das mit Russland anscheinend nicht.

Also versucht man es nun mit rhetorischen Spitzfindigkeiten um dem Asylantrag Snowdens an Russland die Grundlage zu entziehen.

In einem Brief verspricht Genralbundesanwalt Eric H. Holder Jr. der russischen Regierung das Snowden in den USA keine Todesstrafe drohe, selbst falls im Laufe des Gerichtsverfahrens weitere Anklagepunkte hinzukommen. Wirklich beruhigend finde ich das nicht, denn Haftbedingungen wie Sie z.B. Bradley Manning über sich ergehen lassen müssen erinnern schon fast an einen Sarg.

Jahrelange verschärfte Einzelhaft kann zu schweren physischen und psychischen Schäden führen

Wahrscheinlich löst sich das „Problem“ Edward Snowden unter solchen Bedingungen dann nach einiger Zeit von selbst ohne das sich die US Regierung die Finger schmutzig machen muss.

Noch schlimmer finde ich die Augenwischerei im Falle des Vorwurfes der möglichen Folter. Denn die USA foltern ja nicht, das habe Sie auch nie getan. Entweder haben Sie das ausländische Geheimdienste erledigen lassen, oder man hat es schön bunt verpackt. So werden aus Foltermaßnahmen wie Schlafentzug oder Waterboarding einfach „erweiterte Verhörmethoden“ geführt.

Zwar ließ die Obama Regierung solche „harschen“ Verhörmethoden verbieten, aber wer glaubt nach den Enthüllungen der letzten Wochen noch der US Regierung,

Ich hoffe für Snowden das er eine Möglichkeit findet nicht an die USA ausgeliefert zu werden, denn ich bezweifle das Ihn dort ein faires Verfahren erwartet.

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