IMHO: Urmann + Collegen ein Krebsgeschwür im deutschen Justizsystem

Wer hat es nicht mitbekommen, schließlich geistert es schon seit einige Tagen durch die Massenmedien. Die Abmahnanwälte der Kanzlei Urmann + Collegen verschicken seit einigen Tagen höchst zweifelhafte Abmahnungen um angeblich Urheberrechtsverletzungen auf der Plattform Redtube.com zu bestrafen.

Ein unbekannter ist diese Kanzlei dabei nicht. Man muss nur nach „Porno Pranger“ etc. suchen dann sieht man schon mit welchen Mitteln dort gearbeitet wird.

So weit ist dort also nichts neues dran. Solche Abmahnungen, auch Massenabmahnungen, sind in Deutschland im Zusammenhang mit P2P Netzwerken wie Bittorrent und Emule gang und gäbe. Es lässt sich so gutes Geld mit so wenig Arbeit damit verdienen das sich inzwischen eine ganze Industrie darum gebildet hat, bestehen aus Anwälten und Kanzleien zweifelhaften Rufs.

Doch dieser Fall erreicht eine neue Dimension. Nicht nur das es bisher unklar ist wie die Kanzlei Urmann + Collegen and die Daten gekommen ist, die Spekulationen gehen da weit auseinander. In den Medien kommt von Kooperation mit Redtube über Traffic Redirection bis hin zum Einsatz von Malware alles vor. Urmann + Collegen wollen sich dazu nicht äußern, wahrscheinlich wissen Sie auch warum. Mit einer solchen Informationspolitik lässt man Leuten wie mir natürlich einen gewissen Interpretationsspielraum, und muss sich nicht wundern wenn man in der Öffentlichkeit so schlecht dar steht.

Wäre das nicht schlimm genug steht auch noch die Behauptung im Raum das die Kanzlei Urmann + Collegen das Kölner Landgericht absichtlich bei der Einreichung des Auskunftsersuchens getäuscht hat um an die Namen zu den abgefischten IP- Adressen zu gelangen. Denn eigentlich ist es nur schwer vorstellbar das die Beamten am Kölner Landgericht nicht zwischen Streaming und Filesharing unterscheiden können. Dafür ärgert man sich dort schon zu lange mit den Auskunftsersuchen der Massenabmahner herum.

Dieses Verhalten zeigt jedoch wie lukrativ der Markt sein muss wenn eine Kanzlei sich auf solch ein Risiko einlässt, oder wie skrupellos Thomas Urmann und seine Kollegen agieren. Das Rechenbeispiel ist dazu jedoch einfach. Gehen wir davon aus das nur 10% der Leute, durch die Abmahnung eingeschüchtert, die gewünschten 250€ + Anwaltskosten zahlen dann springen dabei schon schöne 250.000€ raus. Nicht schlecht dafür das man wahrscheinlich ein paar Hobbyhackern ein bisschen Taschengeld zahlen und ein paar Briefmarken kaufen musste 😉  Ausserdem kann man davon schon ein paar Verfahren führen um sich selber wieder aus dem Sumpf zu ziehen.

Nichtsdestotrotz muss diesen Leuten Einhalt geboten vorallem auch von Seiten der Politik und der Justiz. Es darf nicht sein das solche Kanzleien, wohl gemerkt es sind ja nicht nur Urmann + Collegen bloss stellen diese den absoluten Tiefpunkt dar, einfach machen können was Sie wollen. Wenn man sich ansieht das Urmann + Collegen bereits in einem Musterprozess unterlegen waren und Ihre Praxis dabei als „nicht nur unmoralisch und unseriös, sondern auch vorsätzlich sittenwidrig“ eingestuft wurde, dann Frage ich mich warum solche Menschen noch praktizieren dürfen.

Diese ganzen Industrie ist ein dickes fettes Krebsgeschwür im Körper der deutschen Justiz und dieses muss entfernt werden. Am besten dadurch das man solche Kanzleien, welche sich offensichtlich illegaler Methoden bedienen, schließt und deren Mitarbeitern das Recht entzieht in unserem Land als Juristen zu arbeiten. Zusätzlich dazu muss in Deutschland dieser Industrie die Grundlage entzogen werden. Denn das Mittel der Abmahnung wurde nicht dafür geschaffen das skrupellose Juristen sich auf einfache Weise die Taschen füllen können.

Ich stimme damit überein das in Deutschland was gegen Copyright Verletzungen unternommen werden muss. Dann aber auch so das es den Filmschaffenden etc. zu gute kommt und nicht damit das Geld in den Taschen der Herren in den schwarzen Roben verschwindet!

Die Kanzlei Urmann + Collegen hat auf Ihrer Website inzwischen übrigens eine Pressemitteilung zu Streaming veröffentlicht, wo Sie drin erklärt das alles mit rechten Dingen zugegangen ist. Naja, ich glaube es mal 😉

Übrigens aufgepasst: Spammer und Phisher sind natürlich schon auf den Zug aufgesprungen. Man bekommt keine Abmahnung per E-Mail, diese kommen per Post. Sollte also solch eine Mail von Urmann + Collegen in euren Postfach landen dann löscht diese sofort ohne sie zu öffnen. Und folgt nicht den Anweisung auf der Website von U+C denn dort steht ziemlich viel Blödsinn drin.

IMHO: Dieser Artikel drückt meine persönlich Meinung zu den Vorgängen rund um Urmann+Collegen und dem daraus folgenden Medienecho aus.Schließlich habe ich keinen Zugriff auf die Gerichtsakten, aber ich glaube ich drücke sehr gut aus was viele Menschen in Deutschland von solchen Juristen denken. Sollte jemand eine andere Meinung vertreten oder sich angegriffen so kann er gern einen Comment hinterlassen.

P.S.: Wenn Ihr demnächst eine Abmahnung wegen des Anschauens eines Youtube Videos im Briefkasten findet, dann heisst das das U+C erfolgreich waren.

Update 13.12.2013

So wie es aussieht haben die „Ermittler“ (aka Hobbyhacker) tatsächlich mit äußerst dubiosen Mitteln gearbeitet und die Urheberrechtsverletzungen scheinbar selbst generiert, wie in diesem Artikel bei heise nachzulesen ist. Wenn sich das bestätigt dann wäre ein Berufsverbot für diese „Juristen“ meiner Meinung nach das Mittel der Wahl um Nachahmer abzuschrecken. Das hätte dann schon etwas von einem Pranger, oder liebe Kollegen bei U+C?

Update 16.12.2013

So der Spuk ist scheinbar noch lange nicht vorbei. Wie Anwalt Urmann in der Welt am Sonntag erklärte waren die Abmahnungen gegen Redtube Nutzer wohl erst der Anfang. Scheinbar haben Urmann+Collegen ihre Honeypots noch an anderen stellen aufgebaut. Interessant an diesem Artikel ist vor allem die Tatsache das hier zugegeben wird das Abmahnungen gegen das Streaming wohl eine neue Einnahmequelle for solche talentlosen Rechtsanwälte wie Urmann+Co. werden sollen. Denn mit Abmahnungen gegen P2P Teilnehmer lässt sich ja kein Geschäft mehr machen. Herr Urmann ich glaube Sie haben da was falsch verstanden, eigentlich ist das Mittel der Abmahnung nicht dazu da damit Sie sich wieder einen neunen dicken Geschäftswagen leisten können! Aber bei dem Thema haben Sie wahrscheinlich in der Vorlesung gefehlt.

Ein andere Interessanter Aspekt dieses Artikels ist das inzwischen Pornoproduzenten, derjenige der hier ausgesagt hat möchte anonym bleiben um es sich mit seinen Freunden den Abmahnanwälten nicht zu verscherzen, das Mittel der Abmahnung als legitime Zweitverwertung ihrer „Werke“ entdeckt haben. Scheinbar wirft die Ausbeutung junger Osteuropäischer Frauen nicht mehr genug ab wenn man die DVD’s für 40€ im Einzelhandel verticken will.

Wieso die Gesetzgebung noch nichts gegen dieses Treiben der unheiligen Allianz aus drittklassigen Anwälten und der Pornobranche unternommen hat ist mir nicht klar. Aber vielleicht können die Abgemahnten unserer Regierung einen Denkzettel verpassen. Nach Anwalt Christian Solmecke kann man nämlich scheinbar Schadenersatz beim Land NRW beantragen da das Kölner Landgericht allem Anschein nach schlampig gearbeitet hat.

Update 18.12.2013:

So mal wieder ein kleines Update zu dem Skandal um Urmann + Collegen, und zwar hat die Website Golem.de einen interessanten Artikel mit einem Interview der Zeit Online mit Herrn Urmann veröffentlicht.

Man kann die Aussagen von Herrn Urmann relative einfach herunterbrechen: Solange ich mein Geld kriege ist es mir egal wo ich die IP Adressen herkriege und wenn das Landgericht Köln sagt das alles in Ordnung ist und die Provider dazu auffordert mir die Adressen zu geben dann ist das Landgericht Köln auch schuld. Ich bin unschuldig und verstehe überhaupt nicht warum unsere Kanzlei Drohanrufe bekommt.

Sorry aber das der Mann und seine Kumpane noch nicht aufgrund von Betrug im Gefängnis sitzen wundert mich doch.

Übrigens ermittelt inzwischen auch die Staatsanwaltschaft Köln gegen U+C um zu klären wie die IP Adressen beschafft wurden. Tja Herr Urmann dort ist mal wohl ein wenig anderer Meinung.

Update 20.12.2013:

Langsam wird es wohl wirklich eng für Urmann+Collegen. Scheinbar prüft das Landgericht Köln den Fall jetzt noch mal ganz genau auf Fehler die die eigenen Kammern wohl begangen habe. Das ganze kann man in diesem Winfuture Artikel nachlesen.

Update 21.12.2013:

Und es folgt der nächste Schlag für Urmann+Collegen, wenn auch nur indirekt. Denn wie die Frankfurter Rundschau hat Redtube für dem Hamburger Landgericht erfolgreich eine einstweilige Verfügung gegen „The Archive AG“ aus der Schweiz erwirkt. Diese besagt das keine weiteren Abmahnung gegen Nutzer der Plattform Redtube mehr versandt werden dürfen.

Ich hoffe mal das die Kollegen von U+C langsam ins schwitzen geraten und Ihnen klar wird das man mit solchen Methoden in Deutschland kein Geld verdienen kann. Hoffentlich kommen auf Sie noch viele Schadenersatzklagen von Abgemahnten zu, so das Sie mit einem dicken Minus aus dieser Sache hinaus gehen. Das man diese Leute nicht bei durch Moral und Ethik packen kann, denn beides scheinen Sie nicht zu besitzen, muss man es wohl über die Geldbörse versuchen.

Update 15.01.2014

Langsam kriegen Urmann + Kollegen sowie „The Archive AG“ wohl kalte Füße. Herr Urmann  deutet beim Focus schon an das die Kanzlei über eine hohe Haftpflichtversicherung gegen eventuelle Regressansprüche versichert ist. Bei „The Archive AG“ hat bereits der Geschäftführer gewechselt. Statt Philipp Wiik ist nun ein beninischer Strohmann als Geschäftsführer eingetragen. Ausserdem ist die Firma umgezogen.

Scheinbar versuchen alle beteiligten sich aus dem Staub zu machen oder den Kopf aus der Schlinge zu ziehen. Das unterstreicht nicht gerade die Rechtmäßigkeit derer unterfangen. Ich hoffe das die deutsche Justiz nun an Urmann + Kollegen, sowie an Philipp Wiik ein Exempel statuiert. Denn seien wir ganz ehrlich, anders kann man solchen Betrügerbanden nicht das Handwerk legen.

Update 28.01.2014

Endlich hat das Landgericht Köln eingesehen das Ihre Entscheidung zum Auskunftsanspruch an die Fa. „The Archiv AG“ unrechtmäßig war, da im Antrag nicht klar genug gemacht wurde das es sich um Streaming und nicht um einen Download handelt. Ausserdem hat man dort nun eingesehen das das Gutachten zur „Ermittlungssoftware“ doch sehr dürftig war. Komisch das man das nicht vorher bemerkt hat, bei einem nur 12 Seiten langem sehr sparsam beschriebenen Schriftstück.

Über die Abmahnungen an sich wurde bis jetzt jedoch nicht entschieden sodass Herrn Urmanns Kopf noch nicht in der Schlinge steckt. Die Abmahnungen sind zum jetzigen Zeitpunkt also noch nicht rechtswidrig, jedoch ist es sehr wahrscheinlich das es in einem Prozess dazu kommt das die über den unrechtmäßig erwirkten Auskunftsanspruch erhobenen Namen und Adressen in einem Prozess nicht verwertbar sind.

Dazu muss aber jeder Abgemahnte einen eigenen Prozess gegen „The Archiv AG“ anstreben. Gewinnt der Abgemahnte diesen sind die Gerichtskosten etc. von „The Archiv AG“ zu tragen. Das kann bei tausenden Abgemahnten für diese Firma natürlich sehr teuer werden.

Hier kommen wir aber wieder zu einem Problem. The Archiv AG ist ein sehr windiges Schweizer Unternehmen was sich inzwischen scheinbar langsam in Luft auflöst. Das bedeutet einer einerseits das Abgemahnte die bereits gezahlt haben Ihr Geld wohl nicht wieder sehen, auf der anderen Seite aber auch das der deutsche Steuerzahler auf den Gerichtskosten sitzen bleibt, falls welche entstehen.

Durch das vorgehen von Urmann + Collegen entsteht also der Allgemeinheit ein nicht unerheblicher finanzieller Schaden. Und das nur Aufgrund der Gier dieser Schmarotzer.

Es wäre doch zu schade wenn man diese Leute dafür nicht belangen könnte.

Update 13.05.2014

Nachdem es sehr lange scheinbar keine Bewegung in diesem Fall geht hat U+C scheinbar zum 30.04.2014 das umstrittene Mandat für die „The Archive AG“ niedergelegt.

Scheinbar versuchen U+C sich so langsam aus der Schusslinie zu bringen nachdem Sie genug Leute abgezockt habe. Diese Taktik wurde ja schon in der Vergangenheit von dieser Kanzlei des öfteren angewendet.

Nun wäre es an der Politik die Gesetzgebung in Deutschland dahingehend zu ändern das das schlechte Beispiel von U+C keine Nachahmer findet. Da man hier aber unter der Fuchtel der Contentverwerter steht müssen wir uns darum wohl keine Gedanken machen.

Update 01.09.2014

Heute ist ein Tag zur Freude denn Herrn Thomas Urmann wurde endlich die Zulassung als Anwalt entzogen (Quelle). Leider nicht wegen dem Redtube Fall, es wird also keine Auswirkungen auf andere Abmahnabzocker haben, sondern wegen Insolvenzverschleppung.

Auf jeden Fall ist der deutsche Anwaltsstand einen großen Schandfleck erstmal los, auch wenn sich die Frage stellt ob Urmanns Kollegen nicht einfach wie bisher weiter machen. Leider konnte er sich mit Geld vor dem drohenden Gefängnis retten. Dies ist in Bayern jedoch scheinbar so üblich.

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